Vorsorgevollmacht
Was wäre, wenn Sie (oder einer Ihrer Angehörigen) heute einen Unfall hätten und nicht mehr ansprechbar wären, so dass sie über das „Ob“ und „Wie“ einer ärztlichen Behandlung / eines Krankenhausaufenthaltes etc. nicht mehr selbst entscheiden könnten?
Nach der geltenden Rechtslage dürfen Ihre Angehörigen von den behandelnden Ärzten nicht einmal Auskunft über Ihren Zustand verlangen. Ein Arzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht - das gilt auch gegenüber Angehörigen, soweit keine wirksame Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt. Das gilt erst recht im Verhältnis unter Lebensgefährten, die ja rechtlich nicht verbunden sind.