Der Testamentsvollstrecker wird in der Regel durch Testament berufen und erhält nach Annahme seines Amtes ein Testamentsvollstreckerzeugnis vom Nachlassgericht.
Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers können unterschiedlich ausgestaltet sein. Mitunter geht es dem Erblasser nur darum, unerfahrene Erben oder Miterben zu schützen.
Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers kann aber auch die Fortführung eines Unternehmens sein oder auch nur die gerechte Verteilung des Nachlasses unter den Erben unter Berücksichtigung spezieller Teilungsanordnungen, damit möglichst kein Streit entsteht.
Eine spezifische Aufgabe hat der Testamentsvollstrecker noch beim sogenannten Behinderten- oder Bedürftigentestament.
Ob man eine solche Aufgabe übernimmt, sollte man sich aber gut überlegen. Denn die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker bringt viel Arbeit und auch große Verantwortung mit sich, insbesondere bei einer Dauer-Testamentsvollstreckung.
Auch die Haftung ist nicht ohne Risiken. Der Testamentsvollstrecker haftet den Erben grundsätzlich für die ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses, d.h. er ist für nachteilige Vermögenseinbußen verantwortlich.
Auch gegenüber dem Finanzamt ist er verantwortlich, namentlich für die Erstellung der Steuererklärungen und für die Abführung der Erbschaftsteuer.
Die Erfahrung zeigt, dass man wenig Dank und Anerkennung und oft auch nur eine moderate Vergütung erhält, die zudem noch steuerpflichtig ist. Als Familienangehöriger gerät man zudem leicht zwischen die Fronten.
Wurden Sie als Testamentsvollstrecker berufen, so lassen Sie sich unbedingt beraten. Die Beratungskosten können vom Nachlass bezahlt werden.