Familienstiftung

Wer seinen Immobilienbesitz auf Dauer für die Nachwelt erhalten will, und die Erben nur am Erlös beteiligen will, der kann dies über die Gründung einer Familienstiftung erreichen.

So funktioniert sie

Eine solche Stiftung ist nämlich praktisch dem Erbrecht entzogen. Die Stiftung ist selbstständig, sie hat keine Abkömmlinge und auch ihr Gründer braucht sie bei seinem Testament nicht zu berücksichtigen.
Streit unter Erben wegen einer Aufteilung des Erbes kann es darum nicht geben. Es wird nicht dazu kommen, dass eine Immobilie der Teilungsversteigerung unterworfen wird, weil die Erben sich nicht einigen können.
Sie ist nicht nur dem Erbrecht entzogen, sondern auch dem Zugriff von Gläubigern oder Ehepartnern bei Scheidungen.
Die Stiftung hat keine Erben, sondern nur Begünstigte, diese wird durch die Satzung festgelegt.

Steuerfrei ausstatten

Die Erstausstattung der Stiftung kann eine steuerpflichtige Schenkung darstellen, wenn und soweit die Steuerfreibeträge überschritten werden. Sind an der Familienstiftung nur die Kinder des Gründers beteiligt, dann findet somit ein Freibetrag von 2 x 400.000 EUR Anwendung. Dies sollte jedoch unbedingt mit dem Finanzamt abgesprochen werden.
Bei Einbringung von zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien findet demnach der 10%-ige Bewertungsabschlag Anwendung.
Zulässig ist es auch, z.B. ein Mietshaus unter NIeßbrauchsvorbehalt an die eigene Stiftung zu verkaufen, und hierbei den Nießbrauchswert in Abzug zu bringen.
Dazu kann Bankkredit in Anspruch genommen werden, notfalls kann auch ein Verkäuferkredit gewährt werden.

Nur 15% Steuern

Die Immobilienstiftung zahlt nur 15% Einkommensteuern, und kann zudem Zinsen und Abschreibung gegenrechnen, während ein Privatmann bei satten 42% Einkommensteuern liegt.
Die Familienstiftung hat dennoch kein Betriebsvermögen und nach 10 Jahren Haltedauer kann eine Immobilie steuerfrei veräußert werden.
Die Familienstiftung unterliegt einer Erbersatzsteuer alle 30 Jahre, diese kann aber leicht umgangen werden.

Familienstiftung gründlich prüfen

Auch wenn die Steuervorteile bestechend scheinen sollte die Entscheidung für oder gegen eine Familienstiftung sorgfältig überlegt werden. Gerne sind wir für Sie da.
Adresse
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsges. mbB
Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main (zwischen Colosseo und Oberfinanzdirektion)
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