Die Kosten eines Erbscheines richten sich nach dem Wert der Erbschaft, wobei Verbindlichkeiten höchstens bis zur Hälfte des Bruttowertes berücksichtigt werden.
DIe Notarkosten betragen aufgrund der erforderlichen Eidesstattlichen Versicherung
- wenn der Nachlasswert 100.000 EUR beträgt, 273 EUR,
- wenn der Nachlasswert 500.000 EUR beträgt, 935 EUR
- und wenn der Nachlasswert 1 Mio. EUR beträgt, 1.735 EUR.
Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich 19% Umsatzsteuer und Auslagen. Hinzu kommen noch Gerichtskosten in etwa gleicher Höhe. Übrigens: Wird ein Erschein direkt beim Nachlassgericht beantragt, dann wird es nur unwesentlich günstiger, denn dann fällt eine 2-facher statt 1-fache Gerichtsgebühr an.
Der Antrag ist bei dem Amtsgericht zu stellen, bei dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Der Notar übermittelt den Antrag nebst den erforderlichen Unterlagen per EGVP (Notarpost) an das Amtsgericht.