Beratung von Erben und Miterben
Als Allein- oder Miterbe treten Sie in die vollständige Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Sie erben das gesamte Vermögen, aber auch alle Verbindlichkeiten und treten auch in alle laufenden Veträge ein. Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Der Erbe wird mit dem Tod des Erblassers automatisch zum neuen Inhaber aller Rechte und Pflichten. Das gesamte Vermögen (z.B. Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen) geht auf ihn über. Gleichzeitig haftet der Erbe für sämtliche Verbindlichkeiten (z.B. Darlehen, offene Rechnungen) des Erblassers und er ist auch veranwortlich dafür, die laufenden Verträge zu erfüllen, ggf. ordnungsgemäß zu kündigen, oder die Einkommensteuererkärung für den verstorbenen Erblasser für die Zeit bis zum Tode zu erledigen.
Soweit keine Testamentsvollstreckung angeordnet ist, kann der Alleinerbe über den Nachlass verfügen, ohne sich zuvor mit Familienangehörigen abstimmen zu müssen. Miterben können grundsätzlich nur gemeinsam handeln.