Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Vertretung in allen Fragen der Unternehmensinsolvenz.
Unsere Auftraggeber sind sehr häufig die Anteilseigner eines insolvenzgefährdeten Unternehmens oder seine Geschäftsführer. Häufig geht es um die Frage, ob und inwieweit die Insolvenz noch abgewandt oder rückgängig gemacht werden kann oder vom so genannten Schutzschirmverfahren Gebrauch gemacht werden kann. Von besonderem Interesse für Unternehmen ist das im Jahr 2012 eingeführte ESUG, das die Sanierung und Restrukturierung außerhalb des klassischen Insolvenzverfahrens ermöglicht
In anderen Fällen werden wir auf der Gegenseite tätig, nämlich für die Vertragspartner eines krisengefährdeten Unternehmens, die ein vitales Interesse daran haben, dass der Betrieb als Abnehmer oder Lieferant erhalten bleibt.
Mitunter vertreten wir auch Investoren, die interessiert sind, den Geschäftsbetrieb eines insolventen Betriebs zu übernehmen.
Oder es geht um die Frage der Kompetenzen des Insolvenzverwalters bei Anfechtung von Rechtshandlungen oder bei Bestreiten von Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle.

Unser Leistungsangebot

Unser Leistungsangebot für das Krisenunternehmen
Vorfeldberatung:
  • Analyse von Möglichkeiten zur Risikoreduzierung bei insolvenzgefährdeten Betrieben zur finanziellen Absicherung des Unternehmers (z. B. Rechtsformberatung; Aufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft; Liquiditätsplanung zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit, Sanierungsmaßnahmen; Darlehensgestaltungen),
  • Maßnahmen zur Absicherung des Unternehmensvermögens vor Insolvenz z. B. durch Liechtensteinische Stiftung,
  • Analyse der Fortführungsmöglichkeiten eines insolvenzgefährdeten Unternehmens, Erstellung von Sanierungskonzepten.
Krisenberatung:
  • Übernahme der Kommunikation gegenüber dem Kreditgeber / Lieferanten / usw.,
  • Vertretung des Gesellschafters bei bevorstehender Kreditkündigung und Verwertung von Sicherheiten durch die Bank; Kündigung zur Unzeit,
  • Prüfung von Restrukturierungsmöglichkeiten nach ESUG,
  • Eigenverwaltungen,
  • Rettung von Privatvermögen,
  • Vertretung bei Androhung der Gewerbeuntersagung.
Vertretung nach Insolvenzeröffnung:
  • Verteidigung in Strafsachen wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung / Gläubigerbenachteiligung u. v. m.,
  • Zutreffende Ermittlung des fiktiven Einkommens bei freiberuflicher oder selbstständigerTätigkeit in der Insolvenz,
  • Strategien bei Erbschaft in der Insolvenz / Wohlverhaltensperiode,
  • Maßnahmen gegen Zugriff des Insolvenzverwalters auf Direkt-, Renten- und Lebensversicherungen,
  • Maßnahmen bei Verweigerung der Restschuldbefreiung,
  • Abwehr von Haftungsbescheiden des Finanzamtes, von Rentenversicherungsträgern oder Krankenkassen,
  • Verteidigung gegen die Geltendmachung rückständiger - bereits bezahlter - Einlage auf Stammkapital.
Unser Leistungsangebot für Insolvenzgläubiger
  • Anmeldung von gewöhnlichen Insolvenzforderungen, Prüfung des Tatbestandes der unerlaubten Handlung, Forderungen nach abgesonderter Befriedigung,
  • Klagen auf Feststellung zur Insolvenztabelle bei Verweigerung,
  • Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter wegen Freigabe aus der Masse,
  • Vertretung von Gläubigern im Gläubigerausschuss,
  • Erstattung von Strafanzeigen wegen Insolvenzverschleppung,
  • Vertretung von Investoren, die aus der Masse Gegenstände oder auch das Unternehmen erwerben möchten.

Adresse
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsges. mbB
Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main (zwischen Colosseo und Oberfinanzdirektion)
Telefon 069 2972361-0, Fax: -111, E-Mail: post@rammingerpartner.de