Im Insolvenzrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Vertretung in allen Fragen der Unternehmensinsolvenz.
Unsere Auftraggeber sind sehr häufig die Anteilseigner eines insolvenzgefährdeten Unternehmens oder seine Geschäftsführer. Häufig geht es um die Frage, ob und inwieweit die Insolvenz noch abgewandt oder rückgängig gemacht werden kann oder vom so genannten Schutzschirmverfahren Gebrauch gemacht werden kann. Von besonderem Interesse für Unternehmen ist das im Jahr 2012 eingeführte ESUG, das die Sanierung und Restrukturierung außerhalb des klassischen Insolvenzverfahrens ermöglicht
In anderen Fällen werden wir auf der Gegenseite tätig, nämlich für die Vertragspartner eines krisengefährdeten Unternehmens, die ein vitales Interesse daran haben, dass der Betrieb als Abnehmer oder Lieferant erhalten bleibt.
Mitunter vertreten wir auch Investoren, die interessiert sind, den Geschäftsbetrieb eines insolventen Betriebs zu übernehmen.
Oder es geht um die Frage der Kompetenzen des Insolvenzverwalters bei Anfechtung von Rechtshandlungen oder bei Bestreiten von Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle.