Handelsregister

Anmeldungen zum Handelsregister – Kompetente notarielle Begleitung für Ihren unternehmerischen Erfolg
Das Handelsregister ist ein zentrales öffentliches Verzeichnis, das wichtige Informationen über kaufmännische Unternehmen enthält. Ob Gründung, Änderungen im Unternehmen oder Löschung – viele rechtserhebliche Vorgänge sind beim Handelsregister anzumelden und bedürfen der notariellen Beglaubigung.
Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt und dokumentiert rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse von Unternehmen. Es ist in zwei Abteilungen gegliedert:
Abteilung A (HRA): Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (z. B. oHG, KG)
Abteilung B (HRB): Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG)

Welche Vorgänge sind anzumelden?

Welche Vorgänge sind anzumelden?
Zu den häufigsten Anmeldungen zählen:

Gründung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt))

Änderung des Firmennamens oder der Geschäftsanschrift

Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen

Änderungen im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung

Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern bei Personengesellschaften

Verschmelzungen, Umwandlungen oder Spaltungen von Unternehmen

Auflösung und Löschung von Gesellschaften

Die Rolle des Notars
Als Notar/in begleiten wir Sie fachkundig durch den gesamten Anmeldeprozess:

Beratung: Wir prüfen, welche Änderungen anmeldepflichtig sind und klären Sie über die rechtlichen Anforderungen auf.

Entwurf und Beurkundung: Wir erstellen alle notwendigen Urkunden und beglaubigen Ihre Erklärungen.

Einreichung: Wir übermitteln die Anmeldung in elektronischer Form sicher und direkt an das zuständige Registergericht.

Begleitung: Auf Wunsch begleiten wir Sie auch über den Eintrag hinaus, etwa bei Satzungsänderungen oder weiteren unternehmerischen Schritten.

Warum ist notarielle Begleitung wichtig?
Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben – Einträge haben weitreichende rechtliche Wirkung. Fehlerhafte oder unvollständige Anmeldungen können nicht nur zur Zurückweisung führen, sondern auch haftungsrechtliche Folgen haben. Die notarielle Beglaubigung sorgt für Rechtssicherheit und schützt Sie vor unnötigen Verzögerungen.

Unser Service – Ihre Vorteile
Schnelle und rechtssichere Abwicklung

Persönliche Betreuung durch erfahrene Notarinnen und Notare

Zusammenarbeit mit Gründern, Unternehmen, Steuerberatern und Rechtsanwälten

Sie planen eine Handelsregisteranmeldung?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich und kompetenDazu zählt die Sicherstellung rechtssicherer Formulierung und Einhaltung formaler Anforderungen.
Der Notar berät aber auch inhaltlich z.B. wenn er die Gefahr sieht, dass die angedachte Nachfolgeplanung Probleme aufweist oder zu steuerlichen Nachteilen führt.
Beurkundung eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments

Adresse
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsges. mbB
Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main (zwischen Colosseo und Oberfinanzdirektion)
Telefon 069 2972361-0, Fax: -111, E-Mail: post@rammingerpartner.de