Welche Vorgänge sind anzumelden?
Zu den häufigsten Anmeldungen zählen:
Gründung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt))
Änderung des Firmennamens oder der Geschäftsanschrift
Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen
Änderungen im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung
Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern bei Personengesellschaften
Verschmelzungen, Umwandlungen oder Spaltungen von Unternehmen
Auflösung und Löschung von Gesellschaften
Die Rolle des Notars
Als Notar/in begleiten wir Sie fachkundig durch den gesamten Anmeldeprozess:
Beratung: Wir prüfen, welche Änderungen anmeldepflichtig sind und klären Sie über die rechtlichen Anforderungen auf.
Entwurf und Beurkundung: Wir erstellen alle notwendigen Urkunden und beglaubigen Ihre Erklärungen.
Einreichung: Wir übermitteln die Anmeldung in elektronischer Form sicher und direkt an das zuständige Registergericht.
Begleitung: Auf Wunsch begleiten wir Sie auch über den Eintrag hinaus, etwa bei Satzungsänderungen oder weiteren unternehmerischen Schritten.
Warum ist notarielle Begleitung wichtig?
Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben – Einträge haben weitreichende rechtliche Wirkung. Fehlerhafte oder unvollständige Anmeldungen können nicht nur zur Zurückweisung führen, sondern auch haftungsrechtliche Folgen haben. Die notarielle Beglaubigung sorgt für Rechtssicherheit und schützt Sie vor unnötigen Verzögerungen.
Unser Service – Ihre Vorteile
Schnelle und rechtssichere Abwicklung
Persönliche Betreuung durch erfahrene Notarinnen und Notare
Zusammenarbeit mit Gründern, Unternehmen, Steuerberatern und Rechtsanwälten
Sie planen eine Handelsregisteranmeldung?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich und kompetenDazu zählt die Sicherstellung rechtssicherer Formulierung und Einhaltung formaler Anforderungen.
Der Notar berät aber auch inhaltlich z.B. wenn er die Gefahr sieht, dass die angedachte Nachfolgeplanung Probleme aufweist oder zu steuerlichen Nachteilen führt.
Beurkundung eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments