Allgemeines zum Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht bestimmt die Grundlage für das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, hat aber auch wesentliche haftungs- und steuerliche Auswirkungen. Dabei steht das deutsche Gesellschaftsrecht nicht allein, sondern wird durch europäische und internationale Entwicklungen beeinflusst. So hatte z. B. die hohe Nachfrage nach der britischen Limited wesentlichen Einfluss auf die Schaffung der Unternehmergesellschaft im deutschen GmbH-Recht. Ohne die Rechtsform der Limited Liability Partnerships hätte es wohl auch die Entwicklung der Partnerschaftsgesellschaft mbB nicht gegeben.
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht als Einheit
Andererseits ist das Gesellschaftsrecht engstens mit dem Steuerrecht verzahnt. Oft machen gerade steuerliche Erfordernisse bestimmte gesellschaftsrechtliche Entwicklungen nötig. Und umgekehrt können gesellschaftsrechtliche Veränderungen enorme steuerliche Belastungen mit sich bringen. Deshalb ist es unabdingbar, bei allen Veränderungswünschen stets auch die steuerlichen Auswirkungen gründlich zu prüfen.
Eine einmal getroffene Entscheidung für eine Rechtsform eines Unternehmens sollte von Zeit zu Zeit auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Oft haben sich die Verhältnisse inzwischen geändert, die noch für die Gründung eines Unternehmens galten. Vielleicht möchte man das Risiko verdeckter Gewinnausschüttungen reduzieren, vielleicht Angehörige typisch still beteiligen. Oder man möchte den Besitz vom Betriebsrisiko abkoppeln. Auch wer plant, in den nächsten 10 Jahren sein Unternehmen zu verkaufen, kann dies in der Rechtsform der Personengesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG) in der Regel zu deutlich günstigeren Konditionen tun.
Durch das jüngst geänderte Erbschaftsteuerrecht sind z.B. zahlreiche Gesellschaftsverträge den dort genannten Erfordernissen anzupassen, damit nicht der volle Wert einer Unternehmensbeteiligung, sondern nur ein um 1/3 geminderter Wert zum steuerlichen Ansatz kommt. Hierzu sind Entnahme- und Ausschüttungsbegrenzungen, Verfügungsbeschränkungen und Abfindungsbeschränkungen in den Vertrag aufzunehmen.
Wir beraten beim Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf, wie auch beim Eintritt oder Austritt als Gesellschafter oder Teilhaber. Eine Beratung kostet vergleichsweise wenig, kann Sie aber vor großem Schaden bewahren.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei Gesellschafterauseinandersetzungen, auch bereits beim Verdacht auf Untreue durch Mitgesellschafter oder auch nach offen zutage getretenen Gesellschafterstreitigkeiten, die häufig für alle Beteiligten sehr unangenehm werden können und nicht selten mühsam Aufgebautes zerstören.
Sprechen Sie uns in solchen Fällen bitte frühzeitig an!
Leistungsangebot im Gesellschaftsrecht
Unser Leistungsspektrum im Gesellschaftsrecht reicht von der Beratung über die Rechtsform und Organisation bei Start-Ups oder bei Niederlassungen / Tochtergesellschaften ausländischer Gesellschaften über Fragen der Unternehmensumwandlung und Umstrukturierung bis hin zu Restrukturierungs- und Sanierungsfragen.
Im Fokus stehen bei uns mittelständische und kleinere Unternehmen jeder Rechtsform, aber auch Niederlassungen ausländischer Konzerne. Des weiteren bieten wir:
Beratung bei der Aufnahme neuer Gesellschafter oder beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen
Beratung beim Abschluss stiller Gesellschaftsverträge (typisch-atypisch)
Beratung und Vertretung bei allen Gesellschafterstreitigkeiten, Einziehung und Ausschlüssen von Gesellschaftern (richtige Beschlussfassung, taktisches Vorgehen), Prozessführung
Konzeption von Unternehmernachfolgeregelungen unter rechtlichen und steuerlichen Aspekten (auch in Form einer Stiftung)
Beratung bei Management-Buy-Outs oder dem Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenz
Prozessführung bei fehlgeschlagenem Unternehmenskauf /-verkauf
Beratung bei Umstrukturierungen (z.B. Verschmelzungen, Ausgliederungen)
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der richtigen Rechtsform in haftungsrechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht unter Zugrundelegung von verschiedenen Ausgangssituationen.
Wir beraten über Möglichkeiten des Wechsels von einer weniger geeigneten in eine besser erscheinende Rechtsform, prüfen die steuerlichen Auswirkugnen, legen die entsprechenden Schritte fest, holen entsprechende Zustimmungen ein und bereiten die notiellen Urkunden vor.
Wir analysieren die gewählte Rechtsform auch im Hinblick auf steuerliche Risiken (z.B. stille Reserven) und Insolvenzszenarien