Familiengesellschaft
Für Immobilieneigentümer, die ihr Vermögen an die nächste Generation weitergeben möchten, ohne aber die Kontrolle darüber zu verlieren, bietet sich eine interessante Alternative zum üblichen Nießbrauchsmodell, bei dem das Eigentum an der Immobilie auf Kinder übertragen wird, der Abgeber sich aber den Nießbrauch oder ein Wohnrecht vorbehält. Eine solche Immobiliengesellschaft wird oft auch als Familienpool, Familiengesellschaft oder Immobiliengesellschaft bezeichnet. Wer hier vorausschauend plant, kann nicht nur erhebliche Steuern sparen, sondern auch potenziellen Familienkonflikten vorbeugen und die Weichen für eine stabile Zukunft stellen.