Volle Kontrolle: Sie bleiben der "Manager" des Vermögens. Sie entscheiden über Vermietung, Instandhaltung und strategische Ausrichtung, An- und Verkauf, Anbau und Erweiterung. Die nächste Generation wächst langsam in die Verantwortung hinein, ohne Sie überstimmen zu können. Hier ist die Immobiliengesellschaft dem Nießbrauchsmodell deutlich überlegen, denn beim Nießbrauchsmodell muss sich der Schenker mit den Kindern abstimmen, will er / sie eine Immobilie verkaufen, oder grundlegend umgestalten.
SIe müssen sich nur an die steuerlichen Regeln halten, d.h. keinerlei gewerbliche Aktivitäten, um eine Infizierung als Gewerbebetrieb zu vermeiden.
Flexibilität und einfache Handhabung: Die spätere Übertragung von GbR-Anteilen kann schriftlich erfolgen, eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
Schutz des Vermögens: Wie beim NIeßbrauchsmodell sind umfangreiche Sicherungen möglich, falls ein Kind vorverstirbt, in Insolvenz fallen sollte, oder den falschen Partner heiratet.
Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Die GbR besteht über den Tod des Gründers hinaus fort und die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Regeln sorgen für klare Verhältnisse.
Registrierungspflicht: Die GbR muss im Gesellschaftsregister eingetragen weden sowie im Transparenzregister.