Vorrangige Aufgabe ist sicherlich die Beratung bei der Errichtung von Testamenten - Allein oder gemeinschaftlich (z. B. Ehegattentestament, Berliner Testament).
Dazu zählt die Sicherstellung rechtssicherer Formulierung und Einhaltung formaler Anforderungen.
Der Notar berät aber auch inhaltlich z.B. wenn er die Gefahr sieht, dass die angedachte Nachfolgeplanung Probleme aufweist oder zu steuerlichen Nachteilen führt.
Beurkundung eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments